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BGH, 09.03.1972 - V BLw 22/71 |
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Hofeigenschaft eines Anwesens - Gültigkeit oder Widerruf eines Testaments - Bindende Vereinbarung über die Hofnachfolge des Abkömmlings - Langjährige Bewirtschaftung durch Abkömmling
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- BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Formlose Hoferbenbestimmung
Auszug aus BGH, 09.03.1972 - V BLw 22/71
Der Rechtsbeschwerdeführer weist denn auch auf zwei Entscheidungen des Senats vom 9. Februar 1955 (RdL 1955, 109) und vom 5. Februar 1957 (BGHZ 23, 249) hin und macht geltend, von diesen Entscheidungen sei der angefochtene Beschluß insoweit abgewichen, als das Oberlandesgericht neben der Forderung nach einer Bestätigung der verbindlichen Zusage des Hofeigentümers zusätzlich noch verlange, daß der Abkömmling auf Grund der Zusage auf dem Hof persönlich gewirtschaftet habe.Der Senat hat in den Vergleichsentscheidungen ausgesprochen, eine bindende Vereinbarung über die Hofnachfolge des Abkömmlings könne darin erblickt werden, daß der Hofeigentümer durch Art, Umfang und Dauer der Beschäftigung des Abkömmlings auf dem Hofe zu erkennen gegeben habe, dieser solle den Hof übernehmen, und der Abkömmling sich hierauf eingestellt habe (Beschlüsse vom 9. Februar 1955, RdL 1955, 109; vom 5. Februar 1957, BGHZ 23, 249, 252, 261 [BGH 05.02.1957 - V BLw 37/56]; vom 8. Januar 1959, RdL 1959, 179 und vom 18. Oktober 1961, RdL 1962, 18).